Energiesparberatung vor Ort (Bafa)

In einer Vor-Ort-Energieberatung wird Ihr Gebäude von uns auf energetische Verbesserungs und Sanierungsmöglichkeiten untersucht. Diese Beratung wird bei Gebäuen, die gewissen Voraussetzungen entsprechen (siehe Voraussetzungen) vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gefördert (175€ für Ein-/Zweifamilienhäuser, 250€ für größere Objekte). Der aktuelle Energieverbrauch des Gebäudes wird von uns in die Verlustbereiche Transmission, Lüftung, Wärmebrücken, solare Einstrahlung (= mögliche Wärmegewinne) und Anlagentechnik aufgeteilt. Sie erhalten somit einen energetischen Gesamteindruck über Ihre Immobilie und können das Auftreten von Energieverlusten zuordnen.

In mehreren Sanierungsvarianten werden Fragestellungen wie zusätzliche Dämmung (Dachdämmung, Wanddämmung, Kellerboden, Kehlbalkenlage), Erneuerung von Fensterflächen (Fenster, Türen, Dachfenster), Verbesserung der Anlagentechnik untersucht und explizit für Ihre Gebäude errechnet.

Sie erhalten somit umfangreiche Berechnungen und Empfehlungen für eine energetische Gebäudeverbesserung. Wir erstellen eine Kostenschätzung über zu erwartende Sanierungskosten und berechnen die CO2 – Einsparungen für die Nutzung von Förderprogrammen (KfW, Umweltbank, Investitionsbank usw.).

Voraussetzungen

Die Zuwendungsvoraussetzungen des Förderprogramms stellen wir Ihnen hier ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit in groben Umrissen vor:

  • Gebäude müssen sich im Bundesgebiet befinden.
  • Baugenehmigung muss vor dem 1. Januar 1984 bzw. in den neuen Bundesländern vor dem 1. Januar 1989 erteilt worden sein und die Gebäudehülle darf aufgrund späterer Baugenehmigungen um nicht mehr als 50% verändert worden sein.
  • Mehr als die Hälfte der Gebäudefläche muss zu Wohnzwecken ständig genutzt sein.
  • Nur Gebäude- bzw. Wohnungseigentümer (natürliche Personen, rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, juristische Personen und sonstige Einrichtungen, sofern diese gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen) können eine Beratung in Anspruch nehmen. Bei Wohnungseigentümern muss sich die Beratung auf das gesamte Gebäude beziehen. Beratungen für gemietete Objekte werden nicht gefördert.
  • Ausgeschlossen sind Beratungen für Gebäude:
    • von Unternehmen, die mehr als 250 Arbeitskräfte beschäftigen und im letzten Geschäftsjahr vor der Antragstellung mehr als 20 Mio. EURO Umsatz bzw. eine Bilanzsumme 14 Mio. EURO überschritten haben
    • von Unternehmen, die zu 25% oder mehr im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen stehen oder an anderen Unternehmen beteiligt sind, wenn Unternehmen zusammen die in a) genannten Größenkriterien überschreiten
    • von Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind, oder die eine Gebietskörperschaft oder einem Eigenbetrieb einer solchen zu mehr als 50% gehören
    • an denen ein Berater Eigentums- und Nutzungsrechte hat oder dessen Verwandten oder Verschwägerten bis zum 2. Grade gehören
    • für die bereits Beratungen ganz oder teilweise aus anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden
    • die bereits in den letzten acht Jahren Gegenstand einer Vor-Ort-Beratung waren oder mit bereits geförderten Gebäuden baugleich sind und einen vergleichbaren Standort aufweisen, sofern der Beratungsempfänger identisch ist.
| Sitemap | Letzte Änderung: Lageplan (06.01.2010, 19:17:09) |