SiGeKo

Am 1.7.1998 ist dieVerordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV vom 10.6.1998) in Kraft getreten.

Nach dieser haben Bauherren ausgebildete Koordinatoren für die Sicherheit an den Baustellen zu bestellen. Im Vorwort des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMA) heißt es:

„Als Veranlasser eines Bauvorhabens tragen private und öffentliche Bauherren die oberste Verantwortung für das gesamte Vorhaben.“

Der Bauherr hat je nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen, gegebenenfalls auch mehrere Koordinatoren für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung selbst, zu bestellen, wenn zu erwarten ist, dass auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Die Größe des Vorhabens spielt dabei keine Rolle.

Wir haben die erforderliche Ausbildung und Erfahrung, diese Aufgaben wahrzunehmen, sei es in der Planungs- oder auch in der Ausführungsphase.

Wir übernehmen die folgenden Aufgaben in der Planungsphase:
  • wir koordinieren vorgesehene Arbeitsschutzmaßnahmen
  • wir arbeiten den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan aus
  • wir erstellen eine Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
  • wir beraten in Sicherheits- und Gesundheitsschutzfragen

Wir übernehmen die folgenden Aufgaben in der Ausführungsphase:
  • wir koordinieren die Anwendung der Arbeitsschutzmaßnahmen
  • wir achten auf die Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten ( Kontrolle vor Ort)
  • wir passen den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan an

Häufige Fragen:

  • Wann muss eine Vorankündigung erstellt werden?

    Eine Vorankündigung muss erstellt werden wenn:
      • die voraussichtliche Dauer mehr als 30 Arbeitstage beträgt und mindestens 21 Beschäftigte gleichzeitig auf der Baustelle tätig sind.
    oder
      • der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet.

  • Wann muss ein SiGe-Plan erstellt werden?

    Ein SiGe-Plan muss erstellt werden wenn:
      • mehrere Arbeitgeber an der Baumaßnahme beteiligt sind und eine Vorankündigung übermittelt werden muss.
    oder
      • mehrere Arbeitgeber an der Baumaßnahme beteiligt sind und gefährliche  Arbeiten nach Anhang 2 Baustellenverordnung ausgeführt werden.

  • Wann muss ein SiGe-Koordinator bestellt werden?

    Ein SiGe-Koordinator muss bestellt werden wenn:
      • mehrere Arbeitgeber an der Baumaßnahme beteiligt sind.

  • Wann muss eine Unterlage erstellt werden?

    Eine Unterlage muss erstellt werden wenn:
      • am fertigen Bau regelmäßig Instandhaltungs-, Reinigungs- und Wartungsarbeitendurchzuführen sind.
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