EnEV-Nachweis

Die EnEV ( Energie-Einspar-Verordnung) soll dazu beitragen, die CO2 Emissionen bis zum Jahr 2005, gegenüber dem Jahr 1990, um 25% zu reduzieren. Da die privaten Haushalte für Heizung und Trinkwassererwärmung ca. 27% der Endenergie Deutschlands benötigen, stellen sie ein erhebliches Einsparpotential dar. Mit der EnEV, die am 1.2.2002 in Kraft getreten ist , gibt es ein Werkzeug, dieses Potential zur Energieeinsparung nutzbar zu machen.

Als Grundgedanke der neuen EnEV ist nicht mehr der Heizwärmebedarf , sondern der Primärenergiebedarf für Gebäude begrenzt. Bei dieser Betrachtung fließen sowohl gebäude- als auch anlagentechnische Maßnahmen ein. Somit muss Bauphysik und Heizungsanlagentechnik gemeinsam betrachtet werden.

Wir fertigen ihnen einen Wärmeschutznachweis nach EnEV und DIN 4108 für ein baurechtliches Genehmigungsverfahren. Außerdem erstellen wir den Energiebedarfsausweis für Bauherren.

Die Berechnungen zum sommerlichen Wärmeschutz führen wir auch durch.
| Sitemap | Letzte Änderung: Lageplan (06.01.2010, 19:17:09) |